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Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 36/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Lärmschutzkonzept gem. Freizeitlärm-Richtlinie der LAI; Besucher- und Anwohnerschutz bei der Durchführung der Sandbacher Kirchweih 2024

Besucherschutz

Gemäß DIN 15905-5 dürfen Pegelwerte von 99 dB(A) nicht überschritten werden. Die Pegelwerte werden entweder vom FoH (Standort Mischpult) durch den Veranstaltungstechniker

oder durch die Künstler selbst überwacht und gewährleistet.

Anwohnerschutz

Geräuscheinwirkungen auf bestehende Wohngebiete können bei einer Veranstaltung der geplanten Größenordnung nicht immer ausgeschlossen werden. Das allgemeine Interesse an der Durchführung der Veranstaltung ist aber mit den Schutzbedürfnissen der Nachbarschaft abzuwägen. Zu diesem Zweck wurde dieses Lärmschutzkonzept erstellt, in dem bereits im Vorfeld verhältnismäßige Maßnahmen der Lärmreduzierung getroffen werden, die die Geräuschimmissionen auf ein Mindestmaß beschränken.

Bei einem Volksfest im Ortskern des Breuberger Stadtteils Sandbach vom 27. bis 30. September 2024 kann aufgrund des Charakters und der Einmaligkeit im Jahr für Sandbach von einem „sehr seltenen Störereignis“ mit großer kommunaler und gesellschaftlicher Bedeutung im Sinne des Immissionsschutzrechtes Nr. 4.4 der Freizeitlärm-Richtlinie ausgegangen werden. Da hierbei die genannten Immissionsschutzrichtwerte unter Nr. 4.1 bis 4.3 trotz aller verhältnismäßigen technischen und organisatorischen Lärmminderungsmaßnahmen wahrscheinlich nicht ganz eingehalten werden können, wurden die Immissionsschutzrichtwerte gemäß Nr. 4.4.2 der Freizeitlärm-Richtlinie zugrunde gelegt. (Absatz Zumutbarkeit der LAI). Diese lauten:

a)

Sofern bei seltenen Veranstaltungen Überschreitungen des Beurteilungspegels vor den Fenstern im Freien von 70 dB(A) tags und/oder 55 dB(A) nachts zu erwarten sind, ist deren Zumutbarkeit explizit zu begründen.

b)

Überschreitungen eines Beurteilungspegels nachts von 55 dB(A) nach 24 Uhr sollten vermieden werden.

c)

In besonders gelagerten Fällen kann eine Verschiebung der Nachtzeit von bis zu zwei Stunden zumutbar sein.

d)

Die Anzahl der Tage (24 Stunden-Zeitraum) mit seltenen Veranstaltungen soll 18 pro Kalenderjahr nicht überschreiten.

e)

Geräuschspitzen sollen die Werte von 90 dB(A) tags und 65 dB(A) nachts einhalten.

Die Kirchweih gehört in den einzelnen Stadtteilen seit je her zum traditionellen Brauchtum. Die Veranstaltung wurde schon immer, bis auf die Ausnahmen in der Coronazeit, im Ortskern auf dem Marktplatz durchgeführt. Bei der Durchführung der Kirchweih auf dem Sandbacher Sportplatz wären zwar weniger Wohnhäuser betroffen, allerdings könnten die Schausteller nicht in unmittelbarer Nähe den Betrieb aufnehmen. Unter diesen Voraussetzungen würden wir Gefahr laufen, dass wir sie als Vertragspartner verlieren. Eine andere Lokalität ohne Wohnhausnähe ist im Ortskern nicht vorhanden.

Spätestens nach der Pandemiezeit ist uns bekannt, wie wichtig die soziale Funktion und Bedeutung eines solchen Gemeinschaftsfestes für unsere Gesellschaft ist. Die Schutzbedürftigkeit der umliegenden Anwohner und die Interessen der Festbesucher*innen sind daher abzuwägen. Die Beurteilung der Veranstaltung erfolgt unter Anwendung der sogenannten LAI-Freizeitlärmrichtlinie, die unter Berücksichtigung von Standortgebundenheit, sozialer Adäquanz und Akzeptanz in Verbindung mit der Unvermeidbarkeit und Zumutbarkeit der Veranstaltungen eine Überschreitung der dort festgelegten Lärmobergrenzen ausnahmsweise zulässt. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist insbesondere die Häufigkeit solcher Ausnahmen.

Die Kirchweih findet jährlich an 4 Tagen von Freitag bis Montag statt. Die einzige weitere größere Veranstaltung im Ortskern, die erheblichen Lärm verursacht, ist die jährliche Fastnachtsveranstaltung an einem Tag. Weitere derart gelagerte Veranstaltungen werden nicht durchgeführt. Die Musik-Acts bei denen mit einer Überschreitung der geltenden Lärmpegel zu rechnen ist wurden extra auf Freitag und Samstag gelegt und werden bis 01:00 Uhr ihre Musik darbieten. Nach der Freizeitlärmrichtlinie kann in diesen besonders gelagerten Fällen der Beginn der Nachtzeit um bis zu 2 Stunden auf dann 24:00 Uhr verschoben werden. Ab 0.00 Uhr wird die Musikanlage auf ein Mindestmaß an Lautstärke reduziert. Am Sonntag endet das Programm um 24:00 Uhr. Am Montag wurde ein Akustik-Act gebucht, der, zum Schutz der Anwohner, bis 24 Uhr ruhigere Musik spielen wird.

Zusammenfassend handelt es sich um drei Tage (Freitag, Samstag und Sonntag), die nach Nr. 4.4.2 der Freizeitlärmrichtlinie zu begründen sind. Unter Abwägung der Interessen des Veranstalters, des Ruhebedürfnisses der umliegenden Anwohner und des öffentlichen Interesses an der Durchführung der Kirchweih, ist eine Zulassung auf der Basis der einschlägigen Regelungen zum Schutz der Anwohner vor schädlichen Umwelteinwirkungen, insbesondere der Freizeitlärmrichtlinie, gerechtfertigt und zulässig.

Einrichtung eines Beschwerdetelefons

Für Anfragen oder Beschwerden wird, während des gesamten Veranstaltungszeitraums, ein Ansprechpartner der SG Sandbach telefonisch unter folgender Nummer erreichbar sein:

06163/709-34.