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Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 39/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Da es in letzter Zeit viele Rückfragen zu diesem Thema gab, möchten wir Sie hiermit informieren:

Die Wehrpflicht ist seit 2011 ausgesetzt – es gibt aktuell keine Einziehung zum Pflichtwehrdienst. Trotzdem übermitteln die Meldebehörden einmal jährlich (bis 31. März) die Namen und Adressen aller Jugendlichen, die im Folgejahr 18 Jahre alt werden, an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr. Diese Daten dürfen ausschließlich für die Zusendung von Informationsmaterial über den freiwilligen Wehrdienst genutzt werden.

Widerspruchsmöglichkeit:

Eltern können für ihre Kinder unter 16 Jahren der Datenübermittlung widersprechen.

Jugendliche ab 16 Jahren können selbst entscheiden und auch einen bestehenden Widerspruch widerrufen.

So können Sie den Widerspruch einlegen:

Der Antrag kann formlos gestellt werden

schriftlich,

persönlich im Bürgerbüro,

oder online auf der Homepage der Stadt Breuberg (www.breuberg.de)

Geben Sie hierzu in das Suchfeld „Übermittlungssperre“ ein.

Ein Widerspruch bewirkt nur, dass kein Werbematerial der Bundeswehr zugesandt wird.

Er hat keine Wirkung, falls die Wehrpflicht wieder eingeführt würde.