Nachdem der bei der Gemeindewahl am 14. März 2021 gewählte Vertreter zur Stadtverordnetenversammlung
Herr Christian Luft, Am Rangenberg 23, 64747 Breuberg
durch Verzicht sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Breuberg verloren hat, wird das Nachrücken eines Bewerbers vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) vom 21.12.2020 erforderlich.
Diesem Wahlvorschlag entsprechend ist
Herr Hans Werner Bausch, Kirchstraße 2, 64747 Breuberg
der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen. Daher habe ich Herrn Bausch als nachrückenden Vertreter festgestellt.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach deren öffentlicher Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.