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Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 40/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Wahlleiter der Stadt Breuberg

Nachrücken eines Bewerbers vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)

Nachdem der bei der Gemeindewahl am 14. März 2021 gewählte Vertreter zur Stadtverordnetenversammlung

Herr Christian Luft, Am Rangenberg 23, 64747 Breuberg

durch Verzicht sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Breuberg verloren hat, wird das Nachrücken eines Bewerbers vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) vom 21.12.2020 erforderlich.

Diesem Wahlvorschlag entsprechend ist

Herr Hans Werner Bausch, Kirchstraße 2, 64747 Breuberg

der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen. Daher habe ich Herrn Bausch als nachrückenden Vertreter festgestellt.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach deren öffentlicher Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Breuberg, den 07. Oktober 2022
Der Wahlleiter der Stadt Breuberg
Ernst-Ludwig-Straße 2-4
64747 Breuberg
Zumkeller, Wahlleiter