Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht werden alle Grabmale auf den Friedhöfen auf Standsicherheit überprüft. Diese Prüfung findet voraussichtlich vom 7. Oktober – 11. Oktober 2024 durch die Firma Becker & Weißbach aus Grävenwiesbach statt.
Nach erfolgter Überprüfung werden die Eigentümer der beanstandeten Grabmäler angeschrieben, um diese wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Inhaber/Nutzungsberechtigte zur Sicherstellung der Standsicherheit des Grabsteins verpflichtet ist.