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Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Wahlleiter der Stadt Breuberg

Nachrücken eines Bewerbers vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)

Nachdem der bei der Gemeindewahl am 14. März 2021 gewählte Vertreter zur Stadtverordnetenversammlung

Herr Harald Vonderheidt, Zum Pitschgrund 10, 64747 Breuberg

verstorben ist, wird das Nachrücken eines Bewerbers vom Wahlvorschlag der

Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) vom 21.12.2020 erforderlich.

Diesem Wahlvorschlag entsprechend ist

Frau Jennifer Olbrich, Wald-Amorbacher Straße 8, 64747 Breuberg

die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen. Daher habe ich Frau Olbrich als nachrückende Vertreterin festgestellt.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach deren öffentlicher Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Breuberg, den 10. Oktober 2025
Der Wahlleiter der Stadt Breuberg
Ernst-Ludwig-Straße 2-4
64747 Breuberg
Zumkeller, Wahlleiter