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Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 42/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Übernahme der Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde in Einbürgerungsangelegenheiten

Seit 01.10.2022 hat die Stadt Breuberg die Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde in Einbürgerungsangelegenheiten (kurz: UVB) vom Kreisausschuss des Odenwaldkreises übernommen. Auf Grund der gestiegenen Einwohnerzahl von Breuberg und der sich damit geänderten gesetzlichen Zuständigkeit wurden diese Aufgaben an die Stadt Breuberg übertragen.

Das bedeutet, dass Einbürgerungsanträge von nun an bei der Stadt Breuberg gestellt werden können.

Sollten Sie Interesse an der Stellung eines Antrags zur Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit haben informieren wir Sie gerne.

Die zuständigen Mitarbeiter für die Einbürgerungen sind:

Frau Zimmermann (06163/709-34) und Frau Heckler (06163/709-39)

Gerne können Sie Ihre Anfragen zum Thema Einbürgerung auch an die dafür eingerichtete E-Mail einbuergerung@breuberg.de richten.