vom 19.09.2023 über den Jahresabschluss 2022 sowie die Entlastung des Magistrates.
Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 114 HGO über den vom Revisionsamt des Odenwaldkreises geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 beraten und anschließend
| a) | den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen |
| und | |
| b) | dem Magistrat Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 erteilt. |
Der Jahresabschluss 2022 mit Erläuterungsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 23. Oktober 2023 bis einschließlich 03. November 2023 in der Stadtverwaltung, Zimmer 18, während der allgemeinen Dienststunden aus.