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Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 42/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vereinfachte Umlegung

Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekanntgemacht, dass der Be-schluss über die vereinfachte Umlegung vom 23.08.2023

in der Gemarkung:

Hainstadt

Flur:

1

Verfahrensgebiet:

„Mainstraße 12“

am 06.10.2023 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein (§ 83 Abs. 2 BauGB).

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 2 BauGB nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zu-geteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 BauGB).

Die vereinbarten und festgestellten Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Breuberg, Ernst-Ludwig-Straße 2-4, 64747 Breuberg, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Heckler, Bürgermeisterin