Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915),
§§ 1 bis 5 a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (HessKAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. I 2013, 134),
in Verbindung mit § 2 Abs.1 Satz 2, §§ 4 bis 7 und 9 bis 13 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.01.2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 13. Dezember 2012 (GVBl. I S. 622) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Breuberg in ihrer Sitzung am 22.10.2025 folgende
Artikelsatzung
über das Erheben von Verwaltungskosten, die auf die zuvor genannten Rechtsgrundlagen stützt, beschlossen.
Artikel 1
§ 8 Abs. 1 wird wie folgt erweitert:
| 20 | Zuschlag für eine Eheschließung in der Veranstaltungslokalität „RUBA Event“ | 200,00 € |
| 21 | Zusatzgebühr für einen Sektempfang bei Eheschließungen im Bürgersaal | 100,00 € |
Diese Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Ausfertigungsmerkmal:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.