Alle Inhaber einer Sondernutzungserlaubnis werden an dieser Stelle darauf hingewiesen, rechtzeitig den Antrag für das nachfolgende Jahr zu stellen, sofern beabsichtigt ist, die Sondernutzung weiterhin auszuüben.
Der Antrag kann mit Hilfe eines Formulars, welches auf der Homepage der Stadt Breuberg (www.breuberg.de) zu finden ist, oder auch über einen komplett digitalen Prozess, ebenfalls auf unserer Homepage verfügbar, gestellt werden.
Die Nutzung öffentlicher Fläche ohne entsprechende Erlaubnis stellt einen Tatbestand dar, der bußgeldbewährt ist. Das Ordnungsamt bittet daher um entsprechende Beachtung.