vom 22.10.2025 über den Jahresabschluss 2024 sowie die Entlastung des Magistrates.
Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 114 HGO über den vom Revisionsamt des Odenwaldkreises geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 beraten und anschließend
| a) | den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen und |
| b) | dem Magistrat Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 erteilt. |
Der Jahresabschluss 2024 mit Schlussbericht des Revisionsamtes wird auf der Homepage der Stadt Breuberg (www.breuberg.de) unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ für mindestens ein Jahr veröffentlicht.