Datengrundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit der nachfolgende Aufstellungsbeschluss, den die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 05.10.2022 gefasst hat, bekannt gemacht.
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet südlich der Lindenstraße, westlich des Breitenbaches im Ortsteil Rai-Breitenbach.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: „Südlich Lindenstraße“.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der nachfolgenden Abbildung.
Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.
Beabsichtigte Planung:
Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ortstypische Wohnbebauung geschaffen werden.
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.“