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Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 47/2022
Aus unserer Stadt
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Ordnungsamt weißt auf das Ende der Brut- und Setzzeit hin

Das Ordnungsamt möchte die Bevölkerung und insbesondere Grundstücksbesitzer auf das Ende der Brut- und Setzzeit (30. September) hinweisen.

Von Oktober bis Ende Februar bietet es sich an, Grünschnitt großzügig zurückzuschneiden um überhängenden Bewuchs auf Gehwege und Fahrbahnen entgegenzuwirken.

Vom 1. März bis zum 30. September gilt gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) die sogenannte Brut- und Setzzeit.

Während dieser Zeit ist es unter anderem verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Das Verbot gilt nicht für behördlich angeordnete Maßnahmen oder wenn der Rückschnitt der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dient.

Es wird um Kenntnisnahme und Beachtung gebeten.