Die jährliche Ablesung der Wasseruhren erfolgt dieses Jahr wieder mit Ablesekarten, auf der Sie den Stand Ihres Wasserzählers selbst eintragen.
Die ausgefüllte Ablesekarte muss uns bis spätestens 01.01.2025 vorliegen (das Porto übernehmen wir).
Bitte beachten Sie: Zählerstände, die der Verwaltung bis 02.01.2025 nicht vorliegen, müssen aus terminlichen Gründen geschätzt werden.
Die E-Mails für die Bürger, die die Ablesekarte auf diesem Weg erhalten, wurden ebenfalls bereits verschickt.
Die Online-Zählerstanderfassung kann über den aufgedruckten QR-Code auf der Karte oder den Link auf unserer Homepage aufgerufen werden.
Sie können aber auch gerne den Zählerstand telefonisch unter der Rufnummer 06163/709-53 (Steueramt) oder per E-Mail an steuerverwaltung@breuberg.de übermitteln.
Falls Ihre Wasseruhr von Mitarbeitern der städtischen Wasserversorgung abgelesen wird (Schachtzähler) oder der Zählerstand schon gemeldet wurde, ignorieren Sie bitte die Karte.