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Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Wichtiges zum Ablesen der Wasseruhren

Die jährliche Ablesung der Wasseruhren erfolgt dieses Jahr wieder mit Ablesekarten, auf der Sie den Stand selbst eintragen.

Bitte schicken Sie die Antwortkarte bis spätestens 04.01.2023 an uns zurück (das Porto übernehmen wir).

Die Online-Zählerstanderfassung kann über den aufgedruckten QR-Code auf der Karte oder den Link auf unserer Homepage aufgerufen werden.

Sie können aber auch gerne den Zählerstand telefonisch unter der Rufnummer 06163/709-53 (Steueramt) oder per E-Mail an zang@breuberg.de übermitteln.

Falls Ihre Wasseruhr von Mitarbeitern der städtischen Wasserversorgung abgelesen wird (Schachtzähler) oder der Zählerstand schon gemeldet wurde, ignorieren Sie bitte die Karte.

Bitte beachten Sie folgendes: Zählerstände, die bis 04.01.2023 der Verwaltung nicht vorliegen, müssen aus terminlichen Gründen geschätzt werden.