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Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 49/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Das Wahlamt informiert...

Öffnungszeiten des Wahlamtes während der Schließung des Rathauses

Das Wahlamt wird am 27.12.2024 und 30.12.2024, trotz der Schließung des Rathauses, von 10:00 bis 12:00 Uhr geöffnet sein.

In diesem Zeitraum können ausschließlich folgende Anliegen bearbeitet werden:

  • Bescheinigung des Wahlrechts auf Formblättern für Unterstützungsunterschriften

  • Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen für Wahlvorschlagsträger

Die Haupteingangstür des Rathauses bleibt geschlossen. Der Zutritt zum Wahlamt ist ausschließlich über den Eingang im Innenhof des Rathauses möglich.