Nachdem der bei der Gemeindewahl am 14. März 2021 gewählte Vertreter zur Stadtverordnetenversammlung
Herr Jürgen Ulrich Riedner, Spessartstraße 23, 64747 Breuberg
durch Verzicht sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Breuberg verloren hat, wird das Nachrücken eines Bewerbers vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) vom 21.12.2020 erforderlich.
Diesem Wahlvorschlag entsprechend ist
Frau Kirsten Gerlinde Heikenwälder-Giegerich, Amorbachstraße 13,
64747 Breuberg
die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen. Frau Heikenwälder-Giegerich hat im Falle Ihres Nachrückens in die Stadtverordnetenversammlung erklärt, Ihr Mandat nicht annehmen zu wollen.
Daher habe ich als nächsten noch nicht berufenen Bewerber mit den meisten Stimmen
Herrn Harald Vonderheidt, Zum Pitschgrund 10, 64747 Breuberg
als nachrückenden Vertreter festgestellt.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach deren öffentlicher Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.