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Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderungssatzung Stellplatzsatzung

Satzung

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) sowie der §§ 52, 86 Abs. 1 Nr. 23 und 91 Abs. 1 Nr. 4 der Hessischen Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Breuberg in ihrer Sitzung am 14.12.2022 die folgende Satzung beschlossen:

Satzung

zur 1. Änderung der Stellplatzsatzung

der Stadt Breuberg vom 01.07.2019

beschlossen:

Artikel 1

Die Anlage zu §2 Abs.1 wird durch folgende Neufassung ersetzt:

Anlage zur Stellplatzsatzung (§ 2 Abs. 1)

Anzahl notwendiger Stellplätze (Stellplatzbedarf)

Artikel 6

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt

Breuberg, den 19.12.2022
Heckler, Bürgermeisterin