Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) und des § 10 Abs. 5 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) vom 08.06.2003 (GVBl. S. 166), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 426, 430) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Breuberg in ihrer Sitzung am 13.12.2023 folgende Änderungssatzung beschlossen:
| Der Anlage 1 werden folgende Straßen hinzugefügt: | |
| 1. | Zu den Hermetsäckern |
| 2. | Rosenbacher Weg |
| 3. | Rosenstraße |
| Der Anlage 2 werden folgende Straßen hinzugefügt: | |
| 1. | Am Traumblick |
| 2. | An der Spange |
Die übrigen Vorschriften der Straßenreinigungssatzung werden nicht geändert.
Artikel 3
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Stadtanzeiger in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.