Titel Logo
Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Das Bürgerbüro informiert

Ausweisdokumente für Minderjährige

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie auf diesem Wege darauf hinweisen, dass Ausweisdokumente für minderjährige Personen nur dann beantragt werden können, wenn der Antragsteller (die minderjährige Person) vor Ort im Bürgerbüro ist. Die Sorgeberechtigten können die Ausweise nicht alleine beantragen. Dies betrifft ausnahmslos alle Personen unter 18 Jahre.

Zur Beantragung eines Ausweisdokumentes benötigen Sie außerdem folgendes:

Aktuelles biometrisches Passbild

Geburtsurkunde (sofern es noch kein Ausweisdokument gab)

Aktuelles oder abgelaufenes Ausweisdokument

Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir zur Ausstellung eines Ausweisdokuments für minderjährige Personen die Zustimmung aller Sorgeberechtigten benötigen. Diese Zustimmung kann vor Ort im Bürgerbüro der Stadt Breuberg oder per Vollmacht (mit angefügter Kopie des Ausweises der vollmachtgebenden Person) erteilt werden. Eine sorgeberechtigte Person muss allerdings zwingend bei der Beantragung anwesend sein.

Nach der Abschaffung des Kinderreisepasses zum 31.12.2023, können für minderjährige Personen biometrische Reisepässe (Kosten 37,50 €) oder Personalausweise (Kosten 22,80 €) beantragt werden. Beide Ausweisdokumente haben eine Gültigkeit von 6 Jahren.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines biometrischen Reisepasses ca. 4 Wochen und die Bearbeitung eines Personalausweises ca. 2 Wochen in Anspruch nimmt.