Auf Grund mehrfacher Nachfrage bezüglich der gestiegenen Kosten und der Notwendigkeit des Neubaus des Feuerwehrhauses im ST Hainstadt möchte ich Ihnen gerne den Werdegang und die Begründung für den umfangreichen Neubau darlegen:
Bereits lange vor dem Jahr 2018 mahnte der Technische Prüfdienst Hessen unverzüglichen baulichen und technischen Handlungsbedarf am Feuerwehrhaus in Hainstadt an.
Die Gründe hierfür sind vielfältig. Die Ausfahrtstore grenzen direkt an den Gehweg vor dem Gebäude, was grundsätzlich eine große Gefahr darstellt. Auch die direkte Ausfahrt auf die Durchfahrtsstraße (B426) ist äußerst kritisch.
In Verbindung mit den zu geringen Torbreiten entstehen weitere Gefährdungen. Nicht tragbar ist auch die Umkleidesituation, die weder eine Geschlechtertrennung noch eine räumliche Trennung zu der Fahrzeughalle bietet.
Die Mindestanforderung, die das Ministerium des Inneren und Sport seit vielen Jahren angemahnt hat, ist ein Umbau des bestehenden Feuerwehrhauses. Dies wäre aber technisch schwierig umzusetzen gewesen und letzten Endes noch deutlich kostenintensiver geworden als ein Neubau.
Bei der Finanzierung fließt eine Landesförderung in Höhe von 254.000 Euro ein. Um diese zu erhalten und auch den Vorgaben des Technischen Prüfdienstes und der Unfallkasse Hessen gerecht zu werden, muss der Neubau eine Mindestgröße und -ausstattung aufweisen. Es gibt konkrete Vorgaben bei der Größe der Garagen, der Umkleiden und der Aufenthaltsräume sowie den sonstigen Räumlichkeiten. Bei dem Neubau im ST Hainstadt bewegen wir uns hier an der gesetzlichen Mindestanforderung, welche umgesetzt werden musste, damit auch die zukünftige Leistungsfähigkeit garantiert werden kann. Des Weiteren gelten in allen Bundesländern gesetzliche Hilfsfristen. Im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) steht die Hilfsfrist in §3 Abs. 2 beschrieben: "Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann.“
Daher ist es dringend erforderlich, dass die Stadt Breuberg vier Freiwillige Feuerwehren unterhält – zu Ihrer Sicherheit!
Ich hoffe, dass ich mit diesen Zeilen zur Aufklärung bezüglich der Umsetzung des Neubaus des Feuerwehrhauses im ST Hainstadt beitragen konnte. Gerne können Sie sich jederzeit mit Rückfragen an das Rathaus wenden.
Derzeit läuft die Holzernte im ersten Quartal 2025. Die ausführende Firma konnte im Spätherbst mit der Käferholzaufarbeitung beginnen und die Rückearbeiten konnten zum Großteil auch noch im letzten Jahr abgeschlossen werden. Zeitweise mussten die Arbeiten aufgrund der anhaltenden nassen Witterung kurzzeitig eingestellt werden.
Über den Jahreswechsel konnte der Regeleinschlag (geplante Holzernte) in einer Kieferabteilung oberhalb von Dusenbach beginnen. Dieser soll voraussichtlich bis Ende Februar abgeschlossen sein.
Aktuell laufen die Vorbereitungen der Waldbestandsarbeiten sowie die Kultur- und Jungwuchspflege der eingezäunten gepflanzten Bäume. Des Weiteren wurden die Wegeböschungen aufgeschnitten.
Im Rahmen des KLAWAM (Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement) wird die Habitatbaumausweisung forciert. Das bedeutet, dass schützenswerte Bäume (diese haben Pilzkonsolen, Höhlen oder Horste, die z. B. von Eulen, Spechten, Hohltauben oder Schwarzstörchen als Lebensstätte genutzt werden) ein weißes H aufgesprüht bekommen und dann im Wald als Habitat verbleiben.
Der Wasserrückhalt im Wald wird mit Versickerungsmulden für Starkregenereignisse an Wegerändern ausgebaut.
Die Veränderungen des Klimas beschleunigen Absterbeprozesse vor allem an Waldränder, Straßen und an Bebauungsränder. Die Aufarbeitung von geschädigten oder abgestorbenen Bäumen wird mit städtischem Personal als Daueraufgabe im Rahmen von VKS (Verkehrssicherung) durchgeführt. Die VKS an Straßen konnte durch Unterstützung mit HessenMobil (und zweitweiser Sperrung zur Gefahrenbaumfällung) bereits abgeschlossen werden.
Der Schlagabraum (Brennholzvergabe im Waldbestand) läuft über die Forstbetriebsgemeinschaft Odenwald sowie die Förster vor Ort. Im März können sich Breuberger Bürger/innen (Endverbraucher) im Verbandsgebiet um die Zuteilung eines Brennholzloses bewerben - die Zuteilung eines Brennholzloses erfolgt schließlich über den Forstzweckverband Hessischer Odenwald.
Informationen zum Brennholzverkauf und dem Bestellvorgang finden Sie unter:
https://www.forstzweckverband-hessischer-odenwald.de/brennholzbestellung/
Aufgrund massiver Schwächen bis in den Stammbereich muss die Trauerweide am Kindergarten in Hainstadt, in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde, gefällt werden. Dies ist sehr schade, aber leider nicht zu ändern. Für eine Ersatzpflanzung wird gesorgt.
Ab sofort steht Ihnen wieder eine Box zur Abgabe für Altbatterien zur Verfügung. Diese finden Sie im Erdgeschoss in unserem Bürgerbüro.
Am Fastnachtsdienstag, dem 4. März 2025, haben die Verwaltung und der städtische Bauhof nur bis 12:00 Uhr geöffnet und bleiben am Nachmittag geschlossen. Bitte beachten Sie auch die verkürzten Öffnungszeiten in den städtischen Kindertageseinrichtungen, welche Ihnen bereits vorab kommuniziert wurden. Am Rosenmontag sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da!
Liebe Breubergerinnen und Breuberger,
ich freue mich sehr über die gute Wahlbeteiligung von 82,84 Prozent in unserer Stadt! Dies zeugt davon, wie wichtig unsere Demokratie und die weitere politische Entwicklung in unserem Land ist.
Eine Übersicht über die Wahlergebnisse „Gesamt Breuberg“ finden Sie unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ – die Ergebnisse aus den einzelnen Stadtteilen finden Sie im Detail unter https://votemanager-da.ekom21cdn.de/2025-02-23/06437004/praesentation/index.html (alternativ scannen Sie den QR-Code im amtlichen Teil).
Ich wünsche Ihnen ein närrisches Wochenende!
Herzliche Grüße