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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth
Ausgabe 10/2023
Verwaltungsgemeinschaft
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Gültigkeit von Ausweisdokumenten

Ist Ihr Reisepass oder Personalausweis bzw. der Kinderreisepass Ihres Kindes noch gültig?

  • Bitte prüfen Sie bereits während Ihrer Urlaubsplanung und vor wichtigen Terminen, bei denen ein Ausweis oder Pass benötigt wird, die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente.
  • Beachten Sie zudem, dass Kinderreisepässe seit 2021 nur noch jeweils ein Jahr gültig sind!

Sollen neue Ausweisdokumente für Sie beantragt werden, so halten Sie hierfür bitte folgende Unterlagen bereit:

1 aktuelles, biometrisches Lichtbild in ausgedruckter Form (Passbildformat; nicht älter als ein halbes Jahr)

aktuelles Ausweisdokument

aktuellste Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Scheidungspapiere)

Bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige muss sowohl ein Erziehungsberechtigter, als auch der Minderjährige selbst zugegen sein (siehe Zustimmungserklärung)

Zustimmungserklärung und Ausweiskopie des jeweils anderen Erziehungsberechtigten (der bei der Beantragung nicht anwesend ist) bei Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige

Dauer bis zum Erhalt neu beantragter Ausweisdokumente (regulär):

Personalausweise ca. 2-4 Wochen (Verlängerung in Stoß- oder Ferienzeiten möglich)

Reisepässe ca. 4-6 Wochen (Verlängerung in Stoß- oder Ferienzeiten möglich)

Kinderreisepässe werden i.d.R. direkt ausgestellt (Ausnahmen hiervon sind möglich)

Gebühren:

Kinderreisepass (nur bis zum 12. Geburtstag ausstellbar):

13,00 Euro

(1 Jahr gültig)

Verlängerung Kinderreisepass:

6,00 Euro

(nur innerhalb der Gültigkeit um 1 Jahr verlängerbar)

Personalausweis unter 24 Jahren (6 Jahre gültig):

22,80 Euro

Personalausweis ab 24 Jahren (10 Jahre gültig):

37,00 Euro

Reisepass unter 24 Jahren (6 Jahre gültig):

37,50 Euro

Express unter 24 Jahren:

69,50 Euro

Reisepass ab 24 Jahren (10 Jahre gültig):

60,00 Euro

Expresspass ab 24 Jahren:

92,00 Euro

--> Hinweis: Die Gebühr ist direkt bei Antragstellung in bar oder mittels EC-Kartenzahlung zu entrichten.

Wichtig:

Bitte informieren Sie sich vor einer geplanten Auslandsreise selbst über die aktuellen Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes bei Ihrem Reiseveranstalter oder dem zuständigen Konsulat bzw. im Internet auf der Seite des Auswärtigen Amtes unter

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Um ein neues Ausweisdokument beantragen zu können, benötigen Sie gegenwärtig keinen gesonderten Termin.

Bitte kommen Sie hierzu rechtzeitig, mit den benötigten Unterlagen und persönlich zu den regulären Öffnungszeiten (siehe Homepage) im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth (Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth; im Eingangsbereich rechts) vorbei.

Für Fragen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter der Rufnummer: 09131 / 50 69 - 120 bzw. per E-Mail unter einwohnermeldeamt@vg-uttenreuth.de.