Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
für die kommende Europawahl am Sonntag, 09. Juni 2024 erfolgt in Kürze für alle Wahlberechtigte der Versand der Wahlbenachrichtigungen.
Sofern Sie bis zum 19. Mai 2024 postalisch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte möglichst zeitnah an das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 07.06.2024, 18:00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Wahlamt, barrierefrei, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth schriftlich, persönlich, jedoch nicht fernmündlich beantragt werden.
Der Wahlbenachrichtigungsbrief mit dem Antrag auf Briefwahl ist dabei vollständig ausgefüllt und unterschrieben – zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument - im Wahlamt vorzulegen. Nicht oder unvollständig ausgefüllte Anträge müssen zurückgewiesen werden.
Über unser Bürgerserviceportal (www.vg-uttenreuth.de, Bürgerservice, Bürgerservice-Portal (Online-Verfahren), Briefwahlantrag) können Briefwahlanträge aufgrund der Postlaufzeiten bis einschließlich Dienstag, 04.06.2024, 23:59 Uhr, elektronisch beantragt werden.
Sofern Briefwahlunterlagen im Wahlamt nicht persönlich durch die antragstellende Person entgegengenommen werden können oder sollen, muss der Entgegennehmende durch eine schriftliche Vollmacht (siehe Wahlbenachrichtigungsbrief) nachweisen, dass dieser zur Entgegennahme der Unterlagen berechtigt ist. Dies gilt grundsätzlich auch für Ehegatten. Kann keine Vollmacht vorgelegt werden, dürfen die Briefwahlunterlagen - auch an Familienangehörige - nicht ausgehändigt werden.
Beachtung der Postlaufzeiten
Sollen Wahlbriefe nach getätigter Stimmabgabe postalisch an das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth übersandt werden, bitten wir Sie zu beachten, diese bis spätestens Dienstag, 04.06.2024 in einen Briefkasten der Deutschen Post einzuwerfen oder in einer Postfiliale abzugeben. Nur so kann gewährleistet werden, dass diese rechtzeitig zur Auszählung vorliegen.