Feststellung der Jahresrechnung 2022 und Entlastung gem. Art. 102 Gemeindeordnung (GO)
Die Im Haushaltsjahr 2022 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) wurden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderats erfolgt ist, gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO, nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung der Gemeinde Buckenhof für das Haushaltsjahr 2022 wurde gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt; der Gemeinderat erteilte der Verwaltung hierfür gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung.
Einführung elektronischer Ultraschall-Wasserzähler für die Wasserversorgung Gemeinde Buckenhof
Die Erfassung der abgegebenen Trinkwassermengen aus der gemeindlichen Wasserversorgung soll zukünftig mit elektronischen Wasserzählern erfolgen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die für die Umstellung erforderlichen Beschaffungen zu tätigen.
Kommunale Erdgasbeschaffung Lieferzeitraum 2025 - 2028
Die Gemeinde Buckenhof hält an dem Dienstleistungsvertrag mit der Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH aus dem Jahr 2020 für die Vorbereitung und Durchführung von Bündel-Ausschreibungsverfahren für die Lieferung von Erdgas über ein webbasiertes Beschaffungsportal fest und beauftragte die Firma KUBUS diese Arbeiten auch für den neuen Vergabezeitraum 2025 bis 2028 für uns durchzuführen.
Die 1. Bürgermeisterin wurde beauftragt die Vergabeentscheidung nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses zu treffen und den entsprechenden Vertrag über die Lieferung und den Bezug von Erdgas zu unterschreiben.
Einführung Jobticket für Beschäftigte der Gemeinde Buckenhof
Die Verwaltung wurde beauftragt den Mitarbeitenden der Gemeinde Buckenhof das Deutschland-Ticket als bezuschusstes Jobticket anzubieten und bei Interesse mindestens eines Mitarbeitenden den Rahmenvertrag mit der DB Regio AG abzuschließen.
Beantragung Änderung Betriebserlaubnis Kinderhaus Grashüpfer für das Betreuungsjahr 2024/2025 (auf Grund Platzvergabe), Umwandlung einer Krippengruppe in eine Altersgemischtegruppe.
Der Gemeinderat Buckenhof stimmte der Beantragung einer befristeten Änderung der Betriebserlaubnis für das Kinderhaus Grashüpfer für das Betreuungsjahr 2024/2025 bei der Kindertagesstättenaufsicht des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt zu. Mit der befristeten Änderung der Betriebserlaubnis soll die Umwandlung einer Krippengruppe in eine altersgemischte Gruppe mit ca. 10 Betreuungsplätzen, für Kinder im Alter von ca. 2,5 bis 4 Jahren, beantragt werden.