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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth
Ausgabe 11/2023
Verwaltungsgemeinschaft
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Hundekot auf Wiesen

Jeder von uns erwartet, dass unsere erzeugten Lebensmittel hygienisch einwandfrei genossen werden können. Daher ist es unerlässlich, dass die Landwirte große Sorgfalt bei der Sauberkeit des vorgelegten Futters walten lassen.

Sie, als Hundehalter wissen sicherlich auch, dass Hunde mit dem Parasiten, „Neospora caninum“ befallen sein können. Wird nun infizierter Hundekot von Milchkühen über infiziertes Futter von Äckern und Wiesen aufgenommen, kann dies zu Unfruchtbarkeit, Fehl- und Totgeburten führen, wie aktuelle Untersuchungen immer wieder zeigen.

Dieses Sterben der Kälber kann aber verhindert werden, wenn Sie als Hundehalter folgende Hygieneregeln einhalten:

Lassen Sie ihren Hund nicht frei über landwirtschaftlich genutzte Felder und Wiesen laufen v.a. nicht von April bis Oktober.

Lassen Sie ihren Hund nicht unbeaufsichtigt umher streifen.

Sollte sich ihr Hund jedoch einmal lösen, dann nehmen Sie doch bitte die Hinterlassenschaft in einem Beutel mit.

Mit einem Bluttest können sie feststellen, ob ihr Hund bereits infiziert ist.

Auf vielen Wiesen wird Gülle ausgebracht. Warum soll ich dann die Hinterlassenschaft meines Hundes wieder mitnehmen?

Rinder sind Pflanzenfresser, Hunde haben eine völlig andere Nahrungsgrundlage und Verdauung. Die im Hundekot verbleibenden Futterreste würde ein Rind niemals freiwillig fressen. Gülle ist ein wertvoller Wirtschaftsdünger, enthält sehr viel Wasser und ist meist über mehrere Wochen oder Monate gelagert. Die Erreger überleben dies meist nicht. Hundekot dagegen ist immer frisch und unverdünnt.

Helfen auch Sie mit, dass unseren Kühen immer sauberes und hygienisch einwandfreies Futter von den Äckern und Wiesen vorgelegt werden kann und damit wir auch morgen mit gutem Gewissen Lebensmittel mit höchster Qualität und bestem Genuss verzehren können.

VIELEN DANK FÜR IHRE MITHILFE!

Quelle: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth - Johann-Strauß-Straße 1, 91154 Roth poststelle@aelf-rh.bayern.de, www.aelf-rh.bayem.de