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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth
Ausgabe 14/2026
Verwaltungsgemeinschaft
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Verwaltungsgemeinschaft

Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth,

Hunde sind ein wichtiger Teil unserer Gemeinschaft und bereichern das öffentliche Leben auf vielfältige Weise. Damit das Zusammenleben von Menschen, Tieren und Natur harmonisch bleibt, möchten wir an einige grundlegende Verhaltensregeln beim Spazierengehen mit Hunden erinnern.

1.

Rücksicht auf Mitmenschen nehmen

 

Nicht jeder Mensch fühlt sich in der Nähe von Hunden wohl. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Hund Passanten, Kinder, ältere Menschen sowie Radfahrer und Jogger nicht bedrängt oder erschreckt.

2.

Leinenpflicht beachten

 

In Bereichen mit entsprechender Kennzeichnung sowie an Orten mit hohem Publikumsverkehr sollte der Hund stets angeleint geführt werden. Dies dient der Sicherheit aller Beteiligten und schützt auch Ihren Hund vor möglichen Gefahren.

3.

Hundekot unverzüglich beseitigen

 

Die Hinterlassenschaften Ihres Hundes sind umgehend aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Saubere Wege, Grünflächen und öffentliche Anlagen tragen zu einem angenehmen Umfeld für alle bei.

4.

Natur und Wildtiere schützen

 

Besonders in Parks, Wäldern und Naturschutzgebieten sollten Hunde unter Kontrolle gehalten werden. Wildtiere dürfen nicht verfolgt oder gestört werden.

5.

Verantwortung übernehmen

 

Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter trägt die Verantwortung für das Verhalten des eigenen Tieres. Eine gute Erziehung und ständige Aufmerksamkeit helfen, Konflikte und gefährliche Situationen zu vermeiden.

Ein respektvoller und verantwortungsbewusster Umgang miteinander trägt dazu bei, dass öffentliche Wege und Grünanlagen von allen Menschen gerne genutzt werden können.

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und Ihr Engagement für ein harmonisches Miteinander.

Für eine saubere, sichere und hundefreundliche Gemeinschaft