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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth
Ausgabe 15/2024
Gemeinde Buckenhof
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Aus den Sitzungen

Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse

Folgender Beschluss wurde bekannt gegeben:

TOP 3 - Erweiterung Kinderhaus Grashüpfer Buckenhof Gewerke 9, 11-13

a) Vergabe Putz- und Malerarbeiten

Der Gemeinderat Buckenhof beauftragt den günstigsten Anbieter Fa. Seitz Malerwerkstätte GmbH, Nürnberg, mit dem Gewerk Putz- und Malerarbeiten im Zuge der Erweiterung Kinderhaus Grashüpfer Buckenhof. Die Auftragssumme beträgt insgesamt 6.187,87 € brutto.

b) Vergabe Bodenbelagsarbeiten

Der Gemeinderat Buckenhof beauftragt den günstigsten Anbieter Fa. Sylvio Braband, Hirschaid, mit dem Gewerk Bodenbelagsarbeiten im Zuge der Erweiterung Kinderhaus Grashüpfer Buckenhof. Die Auftragssumme beträgt insgesamt 12.178,40 € brutto.

c) Vergabe Elektroarbeiten

Der Gemeinderat Buckenhof beauftragt den günstigsten Anbieter Fa. Elektrotechnik Baumann GbR, Nürnberg, mit dem Gewerk Elektroarbeiten im Zuge der Erweiterung Kinderhaus Grashüpfer Buckenhof. Die Auftragssumme beträgt insgesamt 25.051,05 € brutto.

d) Vergabe Sanitär- und Heizungsarbeiten

Der Gemeinderat Buckenhof beauftragt den günstigsten Anbieter Fa. Heizung & Sanitär Rauh, Kalchreuth, mit dem Gewerk Sanitär- und Heizungsarbeiten im Zuge der Erweiterung Kinderhaus Grashüpfer Buckenhof. Die Auftragssumme beträgt insgesamt 19.384,79 € brutto.

Elektronische Wasserzähler

Die Verwaltung wurde beauftragt, alle Hauswasserzähler in der Gemeinde Buckenhof in einem Schritt durch digitale Wasseruhren zu ersetzen. Der Austausch wird von einer externen Firma durchgeführt. Der Gemeinderat Buckenhof hat zudem die Einführung einer Applikation mit Fernablesevorrichtung über Antennenanlagen beschlossen.

Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die Umrüstung der Garten- und Zisternenwasserzähler auf digitale Wasseruhren zu veranlassen. Die Nutzung von Gartenwasserzählern bleibt für die Bürgerinnen und Bürger freiwillig. Falls jedoch ein Gartenwasserzähler verwendet wird, ist der Einbau eines digitalen geeichten Wasserzählers verpflichtend. Die Erstattung der Gartenwasserkosten erfolgt nur, wenn ein digitaler Gartenwasserzähler von der Gemeinde installiert wurde. Die Kosten für den Einbau sowie den Wasserzähler trägt der Eigentümer.

Jugend- und Familienbeirat: Antrag auf Anschaffung und Aufstellung eines Outdoor-Kickers

Die Gemeinde beauftragt die Verwaltung, den vom Jugend- und Familienbeirat vorgeschlagenen Tischkicker vom Sportartikelversandhandel „Sport Thieme“ zu beschaffen und an der markierten Stelle neben der Skateanlage aufzustellen. Die Ausgabe der Spielbälle für den Tischkicker wird vom Jugend- und Familienbeirat organisiert.

Neu- und Ersatzbeschaffung von Gymnastikmatten und Mattenwagen für den Gymnastikraum Hallerhof

Der Gemeinderat beschloss die Anschaffung von acht neuen Gymnastikmatten und eines Transportwagens für den Gymnastikraum im Hallerhof zum Preis von 1.455,14 € brutto.

Änderung der Zweckvereinbarung vom 31.12.1965 zwischen dem Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) und der Gemeinde Buckenhof;

Vertragsanpassung bzgl. Niederschlagsabwasserabgabe

Der Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) hat die Anliegen des Abwasserverbands Schwabachtal bezüglich der Niederschlagswasserabgabe berücksichtigt und eine weitere Änderung der bestehenden Zweckvereinbarung ausgearbeitet. Der Gemeinderat Buckenhof stimmte der Änderung der Zweckvereinbarung vom 31.12.1965 über die Einleitung der Abwässer aus dem Gemeindegebiet Buckenhof in die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Erlangen in folgender Fassung zu:

§ 11 wird um die folgenden Absätze 3 und 4 erweitert:

„(3) Sollten in einem Abgabejahr die Versäumnisse mehrerer Verursacher zur Festsetzung einer Abgabe führen, so wird die Gesamtabgabe im Verhältnis der angeschlossenen Einwohner der beteiligten Verursacher gem. der Abgabeerklärung für dieses Jahr aufgeteilt und anteilig in Rechnung gestellt. Sollten die Versäumnisse für unterschiedliche Zeiträume des Abgabejahres gelten, so wird dies zeitanteilig berücksichtigt.

(4) Der Einleiter benennt dem Abnehmer eigene verrechenbare Investitionen so früh wie möglich und meldet diese bei der Unteren Wasserrechtsbehörde rechtzeitig zur Ver-rechnung an. Alle in einem Abgabejahr berücksichtigungsfähigen verrechenbaren Investitionen bilden die Verrechnungsmasse, welche der Abwasserabgabe gegenübergestellt wird. Eine evtl. verbleibende Restabgabe wird gem. Abs. 3 dem bzw. den Verursachern in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Verrechnung der eigenen Investitionen mit dem eigenen Anteil an der Abwasserabgabe besteht nicht. “

Diese Änderungsvereinbarung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

Änderung der §§ 24 und 32 der Geschäftsordnung vom 15.05.2020

Der Gemeinderat Buckenhof hat beschlossen, dass das Protokoll der vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung (sofern bereits ausgefertigt) künftig zusammen mit der Einladung zur neuen Gemeinderatssitzung verschickt wird, wobei die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten sind.

Die nichtöffentlichen Niederschriften der Gemeinderatssitzungen sollen zudem im Ratsinformationssystem zugänglich gemacht werden. Diese Regelung gilt für alle nichtöffentlichen Niederschriften der aktuellen Amtszeit.

Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat die Anpassung des § 32 Abs. 1 bezüglich des Rechts der Gemeindebürgerinnen und -bürger sowie bestimmter auswärtiger Personen auf Kopien der öffentlichen Niederschriften.

Die Geschäftsordnung wurde entsprechend geändert.