Die Gemeinde Buckenhof plant die Einrichtung eines eingeschränkten Zonenhalteverbotes im Bereich der Gemeindestraßen Obere Büch und Neukreut.
Gründe für die Einrichtung der Halteverbotszone sind unter anderem die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie der reibungslose Ablauf des Winterdienstes und der Straßenkehrungen.
Wir weisen darauf hin, dass entsprechend den baurechtlichen Vorgaben in Verbindung mit der gemeindlichen Stellplatzsatzung die den Bauvorhaben bzw. Wohneinheiten zugeordneten Stellplätze zu nutzen sind.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
VZ 290.1 (Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone.
VZ 290.2 (Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone)