Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Starkregenereignisse treten in den letzten Jahren zunehmend häufiger und intensiver auf. Dabei können innerhalb kurzer Zeit große Wassermengen anfallen, die sowohl öffentliche Entwässerungseinrichtungen als auch private Grundstücke und Gebäude erheblich belasten. Um Schäden möglichst zu vermeiden, möchten wir Sie über Verantwortlichkeiten und notwendige Vorsorgemaßnahmen informieren.
Kanalisation
Die Gemeinde betreibt und unterhält die öffentliche Kanalisation nach den geltenden technischen Standards und führt hierzu regelmäßig Kontrollen und Reinigungsmaßnahmen durch. Dennoch können außergewöhnliche Starkregenereignisse die Leistungsfähigkeit selbst gut ausgebauter Kanalnetze übersteigen. Rückstau sowie Überflutung von Straßen, Grundstücken und Gebäuden lassen sich dann nicht immer vermeiden.
Eine Vergrößerung der Kanalisation stellt dabei keine nachhaltige Lösung dar. Größere Kanäle führen im Normalbetrieb zu geringeren Fließgeschwindigkeiten, wodurch Ablagerungen, Verstopfungen und Geruchsprobleme entstehen können. Zudem können die bei Starkregen anfallenden Wassermengen häufig weder über die Straßeneinläufe noch über die Kanalisation vollständig aufgenommen werden. Auch deutlich größere Kanäle bieten daher keinen vollständigen Schutz.
Jeder kann einen Beitrag leisten: Schutz auf dem eigenen Grundstück
Der Schutz von Grundstücken und Gebäuden vor Schäden durch Rückstau, Oberflächenwasser, Sickerwasser und sonstige Feuchtigkeitseinwirkungen liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich der jeweiligen Grundstückseigentümer.
Jeder Eigentümer ist verpflichtet, seine Grundstücksentwässerungsanlage gegen Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation zu sichern. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den gemeindlichen Entwässerungssatzungen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Wenn das Wasser plötzlich zurückkommt – was bedeutet Rückstau?
Von Rückstau spricht man, wenn bei starker Belastung des Kanalnetzes Abwasser nicht mehr ungehindert abfließen kann und im Kanal ansteigt. Ohne geeignete Sicherung kann dieses Wasser über Toiletten, Waschbecken, Bodenabläufe oder andere Entwässerungsgegenstände in Gebäude eindringen.
Als sogenannte Rückstauebene gilt in der Regel die Straßenoberkante an der Stelle, an der das Grundstück an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist.
Alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene - beispielsweise in Kellern oder Tiefgaragen - müssen durch geeignete technische Einrichtungen geschützt werden. Hierzu zählen insbesondere:
Wichtig ist dabei nicht nur der fachgerechte Einbau, sondern auch die regelmäßige Wartung und Funktionsprüfung dieser Anlagen. Nur so kann im Ernstfall ein wirksamer Schutz gewährleistet werden.
So schützen Sie Ihr Zuhause
Für die Errichtung, Unterhaltung, Wartung und Instandsetzung der privaten Grundstücksentwässerungsanlage sind ausschließlich die Grundstückseigentümer verantwortlich. Dazu gehören insbesondere:
Zum Schutz von Rückstauverschlüssen vor Verschmutzungen oder Beschädigungen durch Kleintiere kann zudem der Einbau eines Tiergitters sinnvoll sein.
Damit das Wasser draußen bleibt
Neben der Grundstücksentwässerung sollten auch Gebäude regelmäßig auf ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Starkregen und Feuchtigkeit geprüft werden. Besonders gefährdet sind:
Eine regelmäßige Kontrolle sowie gegebenenfalls notwendige Reparaturen oder Sanierungen können helfen, Schäden durch eindringendes Oberflächen- oder Sickerwasser zu verhindern.
Ein Blick, der sich lohnt
Prüfen Sie Ihr Grundstück und Ihr Gebäude regelmäßig auf mögliche Risiken durch:
Lassen Sie vorhandene Schutzmaßnahmen bei Bedarf von einem Fachbetrieb überprüfen und beraten Sie sich über sinnvolle zusätzliche Vorsorgemaßnahmen.
Gut zu wissen
Die Gemeinde erfüllt ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich Bau, Betrieb und Unterhaltung öffentlicher Entwässerungseinrichtungen nach den geltenden Vorschriften. Dennoch kann bei außergewöhnlichen Starkregen- und Extremwetterereignissen ein vollständiger Schutz vor Überflutungen oder Rückstau nicht gewährleistet werden. Eine Haftung richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Vorsorge ist der beste Schutz – prüfen Sie Ihre Entwässerungsanlagen und Gebäude rechtzeitig, bevor das nächste Starkregenereignis eintritt.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2018/leitfaden-starkregen.html