Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ausrangierte Bücher, Kindersachen oder Haushaltszubehör, Dinge die man selbst nicht mehr benötigt, zu verschenken, ist per se eine wundervolle Idee. Ab damit in die „Zu-verschenken-Kiste“ und vor die Tür auf den Gehweg gestellt. Jeder der vorbeikommt, darf sich mitnehmen, was gefällt. Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Zum einen findet man vielleicht einen kleinen Schatz in der Kiste und zum anderen wird man mit Verschenke-Kisten Dinge los, die viel zu schade für den Müll sind.
Dem Nachhaltigkeitsgedanken entsprechend, ist das eigentlich eine runde Sache.
Rechtlich gesehen jedoch, stellt das Abstellen solcher „Zu-Verschenken-Kisten“ auf öffentlichem Grund eine Ordnungswidrigkeit dar und ist nicht zulässig. Es wird als wilde Müllablagerung betrachtet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Unbedenklich hingegen, ist das Aufstellen solcher Kisten auf dem eigenen Grundstück, z.B. dem Garagenhof oder dem Vorgarten.
Wenn Sie eine solche Kiste nicht „legal“ aufstellen können, gibt es auch andere Möglichkeiten, Gebrauchtes los zu werden und dabei Gutes zu tun.
Über Bücher freuen sich z.B: viele Büchereien oder soziale Einrichtungen – dasselbe gilt für Geschirr und kaum getragene Kleidung. Oder wie wäre es mit einem Flohmarkt?
Wir bitten um Ihre Mithilfe, unsere öffentlichen Flächen sauber und die Gehwege frei zu halten!