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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth
Ausgabe 17/2025
Gemeinde Buckenhof
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Aus den Sitzungen

Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse

Folgende Beschlüsse wurden bekannt gegeben:

TOP 3 - Spielplatz Flur Nr.97/175

Die Gemeinde Buckenhof vergibt den Auftrag zur Erneuerung der Außenanlagen des Spielplatzes in der Eisenstraße (Flur-Nr. 97/175) an die Firma Hinz Garten- und Landschaftsbau, 91353 Hausen, zum Angebotspreis von 42.650,08 € brutto. Die Mittel stehen im Haushalt 2025 bereit.

TOP 4 – Hauptschieberprüfung

In der Gemeinde Buckenhof wurde eine Kontrolle der Hauptleitungsschieber nach DVGW W 400-3-B1 durchgeführt. Die Kontrolle hat ergeben, dass die Hauptschieber bis auf kleine Mängel in Ordnung sind. Die Prüfung der Hauptleitungsschieber werden durchgeführt, das größere Schäden ausgeschlossen werden können. Wasserschieber sind eine wichtige Notfallarmatur bei einem Wasserleitungsbruch. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Hauptleitungsschieber, Hausschieber oder auch Absperrklappen jederzeit zugänglich, gängig und mit wenig Kraftaufwand bedienbar sind. Um dies zu gewährleisten müssen die Schieber ca. alle 5 Jahre gedreht und anschließend auch repariert werden.

Die Gesamtsumme beträgt 13.228,78 Euro brutto.

Vereidigung von Herrn Matthias Steinmetz als nachrückendes Mitglied des Gemeinderates

Nachdem Herr Sebastian Pröbstle zum 30. Juni 2025 aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist, rückte Herr Matthias Steinmetz aus Buckenhof als nächster Listennachfolger nach. Herr Steinmetz hat die Wahl angenommen und wurde in der Sitzung von Bürgermeisterin Astrid Kaiser als neues Gemeinderatsmitglied vereidigt.

Neubesetzung der gemeindlichen Ausschüsse

Nach dem Ausscheiden von Sebastian Pröbstle wurden die gemeindlichen Ausschüsse neu besetzt. Das neue Gemeinderatsmitglied Matthias Steinmetz übernimmt künftig den Vorsitz und die Mitgliedschaft im Rechnungsprüfungsausschuss, ist Mitglied im Jugend- und Familienbeirat und vertritt zudem Frau Gemeinderätin Roßmeißl im Seniorenbeirat.

Novelle zur Bayerischen Bauordnung; hier Neufassung der gemeindlichen Garagen- und Stellplatzsatzung

Aufgrund gesetzlicher Änderungen in der Bayerischen Bauordnung hat der Gemeinderat eine überarbeitete Stellplatzsatzung beschlossen. Die neue Satzung legt fest, wie viele Stellplätze bei Neubauten nachgewiesen werden müssen. Sie tritt am 30.09.2025 in Kraft und ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 1999. Damit wird sichergestellt, dass künftige Bauvorhaben den neuen Anforderungen entsprechen.

Die Satzung ist auf der Homepage der Gemeinde Buckenhof unter https://buckenhof.vg-uttenreuth.de/gemeinde/ortsrecht/ hinterlegt und kann dort eingesehen werden.