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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth
Ausgabe 17/2026
Verwaltungsgemeinschaft
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Verwaltungsgemeinschaft

Leider kommt es an Recycling-Standorten immer wieder zu unzulässigen Müllablagerungen. Neben den dafür vorgesehenen Containern werden regelmäßig Gegenstände wie Möbel, Hausrat, Elektrogeräte oder sonstiger Unrat abgestellt. Dies führt nicht nur zu einem unschönen Erscheinungsbild, sondern auch zu zusätzlichem Aufwand und vermeidbaren Kosten für die Allgemeinheit.

 

 

Wir möchten daher nochmals darauf hinweisen:

Recycling-Standorte dienen ausschließlich der Entsorgung der jeweils dort zugelassenen Wertstoffe, zum Beispiel Altglas oder Altkleider, in den dafür vorgesehenen Containern.

Das Abstellen anderer Abfälle oder Gegenstände außerhalb der Container ist nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Haus- und Restmüll gehören in die dafür vorgesehenen Mülltonnen. Für größere Abfallmengen oder besondere Abfallarten stehen die Recyclinghöfe zur Verfügung. Auch für Sperrmüll gibt es geregelte Entsorgungswege.

Illegale Müllablagerungen belasten nicht nur die Umwelt, sondern verursachen auch zusätzliche Kosten, die letztlich von der Allgemeinheit getragen werden müssen.

Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger, die vorgesehenen Entsorgungswege zu nutzen und Recycling-Standorte ordentlich zu hinterlassen. Wenn Sie unzulässige Ablagerungen beobachten, freuen wir uns über sachdienliche Hinweise. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Nur gemeinsam können wir dazu beitragen, unsere Gemeinden sauber, ordentlich und lebenswert zu halten.