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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth
Ausgabe 17/2026
Verwaltungsgemeinschaft
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Verwaltungsgemeinschaft

Eine saubere und sichere Ortsumgebung ist nur gemeinsam möglich. Deshalb möchten wir daran erinnern, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die dinglich Nutzungsberechtigten von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage zur Reinigung der anliegenden Gehwege und Straßenbereiche verpflichtet sind.

Das bedeutet insbesondere, dass Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege sowie die innerhalb der Reinigungsfläche liegenden Fahrbahnränder regelmäßig, bei Bedarf jedoch mindestens einmal wöchentlich, zu kehren und von Kehricht, Schlamm und sonstigem Unrat zu befreien sind. Auch Gras und Unkraut in Ritzen und Rissen des Straßenkörpers sind zu entfernen. Im Herbst gilt dies in besonderem Maße für Laub, vor allem dann, wenn durch feuchte Witterung eine Verkehrsgefährdung entstehen kann.

Ebenso bitten wir darauf zu achten, dass Abflussrinnen und Kanaleinläufe bei Bedarf freigehalten werden, damit Niederschlagswasser ungehindert abfließen kann.

Mit der regelmäßigen Reinigung leisten alle einen wichtigen Beitrag zu einem gepflegten Ortsbild und zur Sicherheit auf unseren Straßen und Gehwegen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Mithilfe.