Liebe Buckenhofer Mitbürgerinnen und Mitbürger,
heute möchte ich Sie wieder über Aktuelles aus der Gemeinde informieren.
Mobilitätskonzept Obere Büch- Quartier
Verkehrssituation - Neukreut und Obere Büch - Einrichtung eines eingeschränkten Zonenhalteverbots
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Erschließungsplans „Obere Büch“ wurde im Jahr 2019 die Grundlage zur Umsetzung verschiedener Maßnahmen geschaffen. Der Gemeinde war und ist es wichtig neben öffentlich geförderten und frei finanzierten Wohnungen, Sonderwohnformen, einem Quartierstreff, Freiflächen, Ausgleichsflächen, Entwässerungsmaßnahmen und Sicherung eines energieeffizienten Energieverbrauchs ebenfalls ein Mobilitätskonzept mit notwendigen oberirdischen und unterirdischen Stellplätzen vorzusehen. In einem durchdachten Mobilitätskonzept wurde vom Bauträger die Bereitstellung eines E- Fahrzeugs mit entsprechender Ladestation und die Errichtung einer Tiefgarage, deren Stellplätze zum Teil ebenfalls mit je zwei Ladepunkten für E- Fahrzeuge ausgestattet sind, und zusätzlichen Fahrradstellplätzen, gefordert. Auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplankonzeptes ist zudem ein Fahrradwegstreifen von ca. 2 Metern in der Straße „Obere Büch“ vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt zum Schutz des Radverkehrs und lässt das Parken von Fahrzeugen in diesem Bereich nicht zu.
Ein E- Fahrzeug steht als CarSharing Modell seither an der Oberen Büch/ Neukreut auf einem öffentlich zugänglichen Stellplatz zur Verfügung. Als Gegenleistung für den Bauträger wurde die Anzahl der notwendigen Stellplätze reduziert und in dieser Form im Bebauungsplan festgesetzt.
Mit dem Mobilitätskonzept verfolgt die Gemeinde die Schaffung alternativer Mobilitätsangebote, die dem Bürger die Wahl lässt sich an Car-Sharing zu beteiligen, den Öffentlichen Nahverkehr oder das Fahrrad zu nutzen. Hierbei standen auch Überlegungen zur Kosten- und Ressourcenersparnis, im Vergleich zum Unterhalt eines eigenen PKW, im Fokus sowie der zunehmende ruhende Verkehr.
Zur Ergänzung des eigenen Mobilitätskonzepts sieht die Gemeinde den mit der Stadt Erlangen und dem Landkreis Erlangen- Höchstadt verhandelten und vertraglich gesicherten Weiterbetrieb der Buslinie 285 mit angebundenem Linienbedarfstaxi und einer guten Taktung der Landkreisbusse in Buckenhof, sowohl in Richtung Stadt als auch in Richtung Neunkirchen und Eckental.
Der ruhende Verkehr hat sich in den letzten Jahren stark vermehrt, ebenso wie das rechtswidrige Parken.
Beispiele dafür sind auch in der Gemeinde Buckenhof das Parken direkt gegenüber Verkehrsinseln, das Parken im Kreuzungsbereich, auf Gehsteigen oder auf Fahrradwegen. Regelmäßig wird durch Parken im Kurvenbereich zudem der landwirtschaftliche Verkehr mit seinen großen Fahrzeugen behindert oder Sichtachsen werden eingeschränkt. Auch der reibungslose Ablauf des Winterdienstes und der Straßenkehrung ist dadurch eingeschränkt.
Die Straßen Neukreut und Obere Büch werden täglich von vielen Radfahrenden genutzt und dienen als wichtige Verbindung zwischen den Nachbargemeinden, Schulen, dem Nahversorgungszentrum und der Stadt Erlangen. Bestehende verkehrsrechtliche Festsetzungen werden ignoriert, was zu einer Gefährdung der Sicherheit führt.
Um die Verkehrssituation zu verbessern, beschloss der Gemeinderat die Einrichtung eines eingeschränkten Zonenhalteverbots in den betroffenen Bereichen, (gemäß dem beiliegenden Lageplan). Dies sorgt für eine einheitliche Regelung und reduziert die Notwendigkeit einzelner Halteverbotsschilder. Die Beschilderung erfolgt mit den Verkehrszeichen 290.1 und 290.2, die den Beginn und das Ende des Halteverbots klar kennzeichnen. Durch das Anbringen des Zusatzzeichen ist das Parken in den Parkbuchten erlaubt. Die Markierung des Fahrradwegstreifens erfolgt im Zuge des Ausbaus zum Radwegekonzept.
In Ausgabe sechzehn des Mitteilungsblattes vom 01.08.2025 auf Seite 10 wurde in einem kurzen Artikel auf die künftige Beschilderungssituation hingewiesen.
Die Bewohner der Oberen Büch und der Neukreut sind zur Nutzung der Stellplätze auf eigenem Grund und der Tiefgaragen angehalten.
Besuchern stehen 30 gemeindliche Stellplätze im Verlauf der Oberen Büch, an der Eisenstraße und Eingangs des Ruhsteins zur Verfügung. Ebenfalls in Lauf-Nähe befindet sich der Parkplatz des Hallerhofs. Des Weiteren ist anzumerken, dass in den Festsetzungen des Bebauungsplanes Regelungen zu Besucherstellplätzen auf dem Baugrundstück enthalten sind.
Die Verwaltung der Gemeinde Buckenhof setzt damit die Gemeinderatsbeschlüsse vom 14.11.2019 und 13.02.2025 um.