Jetzt frische Äpfel ernten auch ohne eigenen Baum!
Reife, leuchtende Früchte von Obstbäumen an Straßen, Plätzen und der freien Flur verführen oft zum Pflücken. Wer sich gütlich daran tut, begeht schlicht Diebstahl. Doch nicht immer werden Eigentumsrechte verletzt. Denn auch hier gilt, wie so oft: Ausnahmen bestätigen die Regel.
Bis 1975 war es kein Vergehen, beim Spaziergang mal schnell einen Apfel oder ein paar Kirschen außerhalb von Privatgärten zu pflücken. Bis dahin war das Verzehren kleiner Mengen von Nahrungsmitteln „tolerierter Mundraub“. Seither gilt als Diebstahl, wer sich unabhängig vom Umfang an fremdem Obst vergreift. Übrigens gilt das auch für das Pflücken von Blumen auf öffentlichen Plätzen. Durch den Bayerischen Streuobstpakt entstehen wieder mehr Streuobstwiesen, die gepflegt und bewirtschaftet werden.
Die Obstbäume sind traditionell nicht eingezäunt, manche Spaziergänger betrachten offene Streuobstwiesen als Einladung zur Selbstbedienung. Einige gehen auch davon aus, dass am Boden liegendes Obst oder eine ungemähte Streuobstwiese darauf hinweisen, dass diese Wiesen nicht bewirtschaftet werden. Leider ist das oft falsch. Mancherorts werden Früchte in einer Nacht- und Nebelaktion sogar säckeweise abtransportiert. Dabei nehmen bei besonders rabiaten Ernteaktionen nicht selten die Kronen der Obstbäume und die Wiesen Schaden. Im Hinblick auf den Ernteverlust kann Obstdiebstahl gravierende Folgen haben. Gerade in Jahren mit geringen Erträgen sind Obstdiebstähle besonders schmerzhaft. Der wirtschaftliche Schaden kann dadurch enorm sein.
Ernteaktion „Gelbes Band“
Doch nicht immer ist die Ernte von Obstbäumen durch Nichteigentümer illegal. Etwa wenn die Besitzer der Obstbäume, wie in den Gemeinden Uttenreuth und Marloffstein, die Ernte nicht selbst nutzen und die Bäume freigeben. Dies geschieht durch Hinweise im Mitteilungsblatt der Gemeinde und über das sogenannte „Gelbe Band“, einer Ernteaktion des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Damit sollen nicht genutzte Obstbäume abgeerntet und das Obst verwertet werden. Das gelbe Band an Obstbäumen signalisiert: Hier dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher für den Eigenbedarf kostenlos Obst ernten.
Bitte ernten Sie nur Obstbäume, die mit einem gelben Band markiert sind. Vorbeikommende dürfen dann Obst pflücken und am Boden liegende Früchte aufklauben. Das gilt ausschließlich für die Früchte eines gelb markierten Baumes, denn nur die sind freigegeben. Zudem gilt es mit den Obstbäumen sorgsam umzugehen, die Natur zu schützen und das Eigentum anderer zu respektieren. Auch sollte die Ernte für den Eigenbedarf maßvoll sein.