Leider müssen unsere Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes immer wieder wilde Müllablagerungen im Gemeindegebiet beseitigen. Hierzu zählt auch Abfall, der neben Glascontainern abgestellt wird. Aus diesem Grund nachfolgende Information unseres Ordnungsamtes:
Das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft informiert, dass das Ablagern oder Behandeln von Hausmüll mit einem Bußgeld von bis zu 320 € belegt werden kann.
Das Ablagern von Sperrmüll kann sogar mit bis zu 700 € belangt werden. Als Ablagern oder auch Behandeln gelten jegliche Art von Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Verbrennen oder Wegschütten.
Bitte nutzen Sie die hierfür vorgesehenen Abfallentsorgungsbehältnisse oder wenden Sie sich an den Wertstoffhof der VG Uttenreuth.
Gerne können Sie sich auch beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt mit den kommunalen Abfallberatern kostenfrei in Verbindung setzen und sich informieren.
Wertstoffhof VG Uttenreuth
Gräfenberger Str. 59
91054 Buckenhof
Dienstag, Mittwoch, Freitag 14:00 – 18:00 Uhr
Samstag 09:00 – 14:00 Uhr
Landratsamt Erlangen-Höchstadt – Kommunale Abfallwirtschaft
Abfallberatung
Herr Gehrke 09193 / 20-1761
Herr Wagner 09193 / 20-1762