So schön wuchernde Hecken, Büsche und große, üppig gewachsene Bäume auch sind - ragen sie auf Geh- und Radwege oder Straßen können sie lästig, und auch für den Straßenverkehr gefährlich sein. Ein Hindernislauf auf dem Gehweg oder zerkratzte Kraftfahrzeuge möchte niemand haben.
Auch eingewachsene Straßenschilder und Verkehrszeichen sind nicht nur ärgerlich, Sie gefährden auch die Verkehrssicherheit. Um diese zu gewährleisten, braucht es freie Sicht und freie Flächen für alle, die am Verkehr teilnehmen.
Deshalb fordert die Verwaltungsgemeinschaft allgemein dazu auf, den Überwuchs über die Grundstücksgrenze hinaus und den Einwuchs von Straßen- und Verkehrsschildern zu kontrollieren und im Bedarfsfall nachzuschneiden.
Auch wenn nach dem Bundesnaturschutzgesetz das Entfernen oder das komplette Rückschneiden von Hecken und Bäumen in der Zeit vom 01. März bis 30. September verboten ist, ist ein schonender Formschnitt, der die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs gewährleistet, erlaubt und auch durchzuführen.
In der nebenstehenden Zeichnung können Sie das Lichtraumprofil sehen. Hecken und Bäume müssen bitte entsprechend geschnitten werden.