Geparkte Fahrzeuge, die an Einmündungsbereichen oder an Engstellen abgestellt werden, sind leider keine Seltenheit. Dadurch werden im schlimmsten Fall Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge, aber auch Entsorgungsfahrzeuge sowie der landwirtschaftliche Verkehr behindert oder kommen teilweise gar nicht durch die Straße.
Auch wo ein PKW scheinbar noch durchpasst, kann für ein größeres Fahrzeug schnell die Grenze des Möglichen erreicht werden. Dies kann gerade in Stichstraßen zu gefährlichen Situationen führen, da bei einem Rettungseinsatz jede Minute zählt.
| Deshalb bitten wir Sie eindringlich: | |
| - | Parken Sie so, dass mindestens eine Restbreite der Fahrbahn von 3 m für den fließenden Verkehr verbleibt. |
| - | Bitte auch nicht „nur mal eben“ das Fahrzeug abstellen, um z. B. etwas auszuliefern oder einzukaufen. Auch das würde im Ernstfall wertvolle Zeit kosten! |
| - | Parken Sie in ausreichendem Abstand von Kreuzungen und Einmündungen. Denken Sie an den Kurvenradius der größeren Fahrzeuge im Vergleich zu einem normalen PKW. |
| - | Bitte nutzen Sie die vorhandenen Garagen und Stellplätze auf Ihrem Grundstück. |
| - | Parken Sie Ihr Auto so, dass auf den Gehwegen ausreichend Platz für Fußgänger, Kinderwägen, Rollstühle und Rollatoren bleibt. - Denken Sie bitte an die schwächeren Verkehrsteilnehmer!!! |
Siehe hierzu auch:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Herzlichen Dank.