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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth
Ausgabe 24/2023
Verwaltungsgemeinschaft
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Information zur Abschaffung des Kinderreisepasses

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat teilt mit, dass der ein Jahr gültige Kinderreisepass ab dem 01.01.2024 abgeschafft wird. Hintergrund hierfür ist eine einheitliche Lösung aller deutscher Passdokumente.

Ab diesem Zeitpunkt sollen Eltern für Ihre Kinder ausschließlich einen regulären, elektronischen Reisepass (oder alternativ einen regulären Personalausweis) beantragen können.

Dies ist grundsätzlich auch heute schon möglich.

Sofern Sie reguläre Ausweisdokumente für Ihr Kind beantragen wollen, bitten wir Sie zu berücksichtigen, dass ab Januar 2024 mit einem erhöhten Antragsaufkommen an Reisepässen und auch Personalausweisen zu rechnen ist, da alle Eltern neu beantragen müssen.

Bitte kommen Sie daher möglichst frühzeitig zur Beantragung neuer Ausweisdokumente mit Ihren Kindern bei uns vorbei und meiden Sie – wenn möglich – die Ferienzeiten, da dann mit einer erhöhten Auslastung der Bundesdruckerei und - damit einhergehend - mit wesentlich längeren Lieferzeiten zu rechnen ist.

Alle wichtigen Informationen zur Beantragung neuer Ausweisdokumente sowie eine Übersicht aller hierfür benötigten Dokumente haben wir Ihnen auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt „Bürgerservice à Informationen zur Beantragung von Ausweisdokumenten“ zusammengefasst.

Ihr Einwohnermeldeamt
(Quelle: www.bmi.bund.de)