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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth
Ausgabe 24/2024
Verwaltungsgemeinschaft
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Verwaltungsgemeinschaft

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

am 23. Februar 2025 findet die nächste Bundestagswahl in Deutschland statt.

Im Gemeindegebiet der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth müssen hierfür mehrere Wahl- und Briefwahllokale eingerichtet werden, die mit ehrenamtlichen Wahlhelfenden zu besetzen sind.

Welche Tätigkeiten Ihnen dabei als Wahlhelfer/In obliegen sowie sonstige weiterführende Informationen rund um das Wahlehrenamt, stehen Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung.

Welche Voraussetzungen werden an Wahlhelfende gestellt?

Deutscher Staatsbürger im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz

Mindestens 18 Jahre alt

Hauptwohnsitz oder sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland – vorzugsweise im Gemeindebiet der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth

Kein Ausschluss vom Wahlrecht gemäß § 13 Bundeswahlgesetz

Nutzen Sie die Gelegenheit einen wichtigen Beitrag zur Demokratie zu leisten und unterstützen uns am 23. Februar 2025 mit Ihrem persönlichen Einsatz als Wahlhelferin und Wahlhelfer! Für Ihre Hilfe erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung.

Ab sofort können Sie sich hierzu mit dem anhängenden Formular in Ihrem Wahlamt anmelden. Das Anmeldeformular finden Sie zudem auch zum Download auf unserer Homepage oder als Auslage im Eingangsbereich der Verwaltungsgemeinschaft.

Wir bedanken uns schon jetzt für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung!

Ihr Wahlamt