Meldung der Wasserzählerstände für die Abrechnung der Verbrauchsgebühren (Wasser/Abwasser)
zum 31.12.2023 für die Gemeinde Buckenhof
Nachdem in Kürze der Abrechnungszeitraum für die Verbrauchsgebühren
(Wasser- und Kanalgebühren) – 01.01.2023 bis 31.12.2023 – abläuft, sind die Verbrauchsergebnisse der Wasserzähler abzulesen, die dann für die folgenden Jahresgebührenabrechnung zugrunde gelegt werden.
Sie werden deshalb Mitte Dezember die Ableseunterlagen erhalten,
mit der Bitte, die aktuellen Zählerstände zu ergänzen und spätestens
bis 07. Januar 2024
an die Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth zurückzugeben.
Bitte beachten Sie diesen Rücksendetermin, da wir sonst den Verbrauch für die Jahresgebührenabrechnung nur schätzen können.
Bei der Abgabe in der
Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth,
Erlanger Str. 40, Uttenreuth
Postkasten
ersparen Sie sich die entsprechenden Portokosten.
Alternativ haben Sie folgende Möglichkeiten der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth die Zählerstände zu melden
1. Onlinemeldung auf unserer Internetseite unter www.vg-uttenreuth.de
- Wasserzählerablesung
(nur vom 15.12.2023 bis 07.01.2024 freigeschalten)
2. per Fax 09131/5069109
3. per E-Mail ellen.diercks@vg-uttenreuth.de
Hinweis:
Zählerstände von abgelaufene
Garten- oder Zisternenwasseruhren
werden ab 01.01.2024 nicht mehr berücksichtigt.
(Eichzeit beträgt 6 Jahre, § 35 des Eichgesetzes)
Ohne Antragsformular – siehe Homepage der Verwaltungs-
gemeinschaft Uttenreuth - erfolgt keine Registrierung mehr.