Meldung der Wasserzählerstände für die Abrechnung der Verbrauchsgebühren (Wasser/Abwasser) zum 31.12.2025 für die Gemeinde Buckenhof
Nachdem in Kürze der Abrechnungszeitraum für die Verbrauchsgebühren (Wasser- und Kanalgebühren) – 01.01.2025 bis 31.12.2025 – abläuft, sind die Verbrauchsergebnisse der Wasserzähler abzulesen, die dann für die folgenden Jahresgebührenabrechnung zugrunde gelegt werden.
Sie werden deshalb Mitte Dezember die Ableseunterlagen erhalten, mit der Bitte, die aktuellen Zählerstände zu ergänzen und spätestens
bis 31. Dezember 2025
an die Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth zurückzugeben.
Bitte beachten Sie diesen Rücksendetermin, da wir sonst den Verbrauch für die Jahresgebührenabrechnung nur schätzen können.
Bei der Abgabe in der
Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Str. 40, Uttenreuth
Postkasten
ersparen Sie sich die entsprechenden Portokosten.
Alternativ haben Sie folgende Möglichkeiten der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth die Zählerstände zu melden
1. Onlinemeldung auf unserer Internetseite unter www.vg-uttenreuth.de
- Wasserzählerablesung (nur bis 31.12.2025 freigeschalten)
2. per Fax 09131/5069109
3. per E-Mail ellen.diercks@vg-uttenreuth.de
Hinweis:
Zählerstände von abgelaufene Garten- oder Zisternenwasseruhren werden ab 01.01.2026 nicht mehr berücksichtigt.
(Eichzeit beträgt 6 Jahre, § 35 des Eichgesetzes)
Ohne Antragsformular – siehe Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth - erfolgt keine Registrierung mehr.