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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth
Ausgabe 7/2026
Gemeinde Buckenhof
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Aus den Sitzungen

Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse

Sachverhalt:

Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.11.2025 wurden bekannt gegeben:

TOP 4 – Sanierung Geh- und Radbrücke an der Gräfenberger Straße

Im Rahmen einer baulichen Zustandsprüfung durch ein externes Ingenieurbüro wurden an der Geh- und Radwegbrücke an der Gräfenberger Straße erhebliche Schäden festgestellt. Die Tragfähigkeit und Verkehrssicherheit der Brücke sind nicht mehr gewährleistet. Eine Notabstützung wurde bereits vorgenommen. Zur fachgerechten und wirtschaftlichen Umsetzung der notwendigen Sanierungsmaßnahme ist die Beauftragung von Planungs-, Ausschreibungs- und Betreuungsleistungen erforderlich. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte zur Umsetzung der Maßnahme einzuleiten, und ermächtigt die Erste Bürgermeisterin, die entsprechenden Verträge abzuschließen.

TOP 5 – Umgestaltung der Straße Am Eichengarten

Die Anliegerstraße „Am Eichengarten“ soll im Zuge der städtebaulichen Entwicklung und zur Verbesserung der Verkehrsführung grundlegend erneuert werden. Vor Beginn der Straßensanierungsarbeiten ist die Verlegung einer neuen Wasserleitung erforderlich. Im Anschluss daran ist die Neugestaltung der Straße vorgesehen. Der Gemeinderat beschließt für die Erneuerung der Anliegerstraße „Am Eichengarten“

Variante 2 – ohne Bordstein, mit niveaugleichen Multifunktionsstreifen

als Grundlage für die weitere Planung festzulegen.

Die Erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Planung entsprechend der gewählten Variante fortzuführen sowie die notwendigen Schritte zur Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen einzuleiten.

TOP 6 – Auftrag für die Betreuung der Bestands- und Zustandserfassung sowie die Erstellung eines Kanalsanierungskonzeptes

Die GAUL Ingenieure GmbH, Bamberg, erhält den Auftrag für die Betreuung der Bestands- und Zustandserfassung sowie die Erstellung des Kanalsanierungskonzeptes in der Gemeinde Buckenhof. Die Angebotssumme beträgt ca. 26.180,00 € brutto.

TOP 7 – Grashüpfer Kinderkrippe – Spielplatzumbaumaßnahme

Der Gemeinderat Buckenhof beschließt:

1.

Die Neugestaltung des Außenbereichs der Kinderkrippe im Kinderhaus „Grashüpfer“ gemäß dem vorliegenden Plan umzusetzen.

2.

Die Firma Kern Garten- und Landschaftsbau GmbH, Forchheim, mit den landschaftsbaulichen Arbeiten zum Angebotspreis von 76.356,71 € brutto zu beauftragen.

3.

Die Beschaffung der geplanten Spielgeräte zu veranlassen und die Firma Spessart-Holzgeräte, Kreuzwertheim, mit der Lieferung der Spielgerätekombination und des Spielhauses zum Angebotspreis von 30.787,68 € brutto zu beauftragen.

Top 8 – Kinderhaus Fohlenkoppel Mittelabruf aus Haushaltsplan 2025

Der Gemeinderat Buckenhof beschließt die Auszahlung der im Haushalt 2025 für die Durchführung der Projekte 1 – 3, Antrag - Schreiben vom 19.02.2025 in Höhe von 10% der bereit gestellten Mittel für die durchgeführten Maßnahmen.

Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung "Bauturbo"

Das neue Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus („Bauturbo“), das am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten ist, soll den Bau von Wohnraum schneller ermöglichen, indem bestimmte Abweichungen und Befreiungen im Bauplanungsrecht erleichtert werden. Wichtig für Sie zu wissen: Für viele Vorhaben ist die Zustimmung der Gemeinde Voraussetzung – diese kann nicht durch die Bauaufsichtsbehörde ersetzt werden und gilt als erteilt, wenn innerhalb von drei Monaten keine Versagung erfolgt. Die Gemeinde bleibt in ihrer Planungshoheit, wendet das Gesetz aber nur gezielt an: vorrangig im bereits bebauten Innenbereich, nicht im Außenbereich und nicht bei Vorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfung, bei Baudenkmälern oder bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen. Außerdem sollen verbindliche Bauverpflichtungen gelten und Ferien- bzw. Kurzzeitwohnungen ausgeschlossen werden; ab sechs Wohnungen sind mindestens 40 % sozial geförderter Wohnraum anzustreben, sofern dies wirtschaftlich zumutbar ist.

Der Gemeinderat hat hierzu Leitlinien beschlossen, die ab sofort gelten. Kernpunkte der Beschlussfassung sind die Pflicht zur Einzelfallprüfung und die Gleichbehandlung aller Antragsteller, die Pflicht zur vorherigen Abstimmung von Bauvorhaben mit der Verwaltung und die Möglichkeit, bei fehlender Vorabstimmung eine pauschale Versagung zur Wahrung von Fristen zu erteilen. Bis die Zuständigkeiten in der Geschäftsordnung geregelt sind, entscheidet vorsorglich der Gemeinderat über die Zustimmung zu Bauturbo-Vorhaben; die Geschäftsordnung wird in der neuen Legislaturperiode entsprechend angepasst.

Antrag CSU-Fraktion auf Einberufung einer außerordentlichen Gemeinderatssitzung zur Vorberatung des Haushaltsentwurfs 2026

Die CSU hatte die Einberufung einer außerordentlichen Gemeinderatssitzung zur Vorberatung des Haushaltsentwurfs 2026 beantragt, um die Haushaltsberatung zeitnah vorzubereiten und Fragen frühzeitig zu klären. Hintergrund war der Wunsch nach intensiverer Vorabklärung wichtiger Haushaltspunkte noch vor Beginn der neuen Legislaturperiode.

Der Antrag der CSU Buckenhof vom 30.12.2025 wurde zurückgezogen. Statt einer Sondersitzung ist in der neuen Legislaturperiode eine Klausurtagung zum Thema Haushalt geplant, in der die Haushaltsfragen gemeinsam und inhaltlich vertieft beraten werden sollen.

Antrag CSU-Fraktion auf Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Errichtung öffentlicher Trinkwassersprudler

Die CSU beantragte die Aufstellung öffentlicher Trinkwassersprudler an drei Standorten: Skaterbahn, Friedhof, Rathausplatz (Typen: Kalkmann) Die Anschaffung je Brunnen liegt bei ca. 9.000 – 13.000 € ohne Tiefbaumaßnahmen. Vorgesehen waren Betrieb und Wartung durch den Bauhof bei jährlichen Kosten von ca. 8.500 € für klimabedingte In-/Außerbetriebnahme, wöchentliche Reinigung und monatliche Wasseruntersuchungen.

Der Gemeinderat lehnte den Antrag auf Grund der hohen Kosten ab.

Antrag CSU: Ersetzen von Treppenanlagen auf dem Friedhof durch barrierefreie Rampen

Die CSU beantragte, die Treppenanlagen auf dem gemeindlichen Friedhof durch barrierefreie Rampen nach DIN 18040-1 zu ersetzen. Es gibt insgesamt sieben Treppen; Treppe 7 wurde 2012 bereits barrierefrei ausgebaut. Das Bauamt wies darauf hin, dass vollständige Rampenlängen nach DIN teilweise in Grabflächen eingreifen würden und die Kosten von der Ausführungsart abhängen.

Der Gemeinderat beschloss, zunächst die beiden zentralen Treppen (Treppe 1 und 2, Mittelgang) barrierefrei zu gestalten. Die Verwaltung soll eine kostengünstige Lösung (Rampe oder Schienensystem) prüfen und die Kosten ermitteln. Für das Vorhaben werden 70.000 € im Haushalt 2026 bereitgestellt.

Beteiligung als Nachbargemeinde gemäß § 4 BauGB – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. S17 „Nördliche Ziegelei“ der Gemeinde Spardorf

Die Gemeinde Spardorf führte das förmliche Beteiligungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. S17 „Nördliche Ziegelei“ (beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB) durch; der Entwurf mit Begründung und Unterlagen lag vom 15.12.2025 bis 30.01.2026 öffentlich aus.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Bebauungsplanentwurf und erhob als Nachbargemeinde im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 BauGB keine Einwendungen oder Bedenken.

Frühzeitige Beteiligung als Nachbargemeinde gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB – Bebauungsplan M18 „Südlich der Tongrube“ (vorhabenbezogener Bebauungsplan) der Gemeinde Marloffstein

Die Gemeinde Marloffstein hatte am 13.11.2025 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan M18 „Südlich der Tongrube“ gefasst, um planungsrechtlich Wohnraum zu ermöglichen. Der Vorentwurf (Stand 13.11.2025) nebst Begründung und Umweltbericht lag vom 08.12.2025 bis 23.01.2026 öffentlich aus; relevante Unterlagen waren im Ratsinformationssystem einsehbar.

Der Gemeinderat nahm vom Vorentwurf Kenntnis und erhob im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB keine Anregungen oder Bedenken. Eine weitere Beteiligung am Verfahren hielt die Gemeinde nicht für erforderlich.

Spendenbescheinigungen 2025

Im Jahr 2025 sind folgende Spenden bei der Gemeinde Buckenhof eingegangen.

Der Gemeinderat Buckenhof nahm hiervon Kenntnis.