Schadensbehebung Wasserschaden Kinderhaus Grashüpfer GB2026-02; nachträgliche Genehmigung durch den Gemeinderat und Ermächtigungsbeschluss
Nach den Weihnachtsferien wurde im Kinderhaus Grashüpfer ein erheblicher Wasserschaden im Kindergartenbereich (Altbau) festgestellt, ausgelöst vermutlich durch einen geöffneten Außenwasserhahn; schätzungsweise 130 m³ Wasser liefen aus und betrafen fast alle Nebenräume. Die Schäden wurden der Versicherung gemeldet, Fachfirmen für Begutachtung, Trocknung, Sanitär-, Elektro- und Bodenarbeiten sowie Reinigungs- und Umzugsleistungen wurden beauftragt; der Bauhof begleitete die Maßnahmen.
Der Gemeinderat ermächtigte die 1. Bürgermeisterin nachträglich, alle notwendigen Beschaffungen und Beauftragungen zur Schadensbehebung zu veranlassen und genehmigte die bereits veranlassten Maßnahmen; die Ermächtigung beschränkte sich auf unmittelbar mit dem Wasserschaden zusammenhängende Maßnahmen. Nach Abschluss der Reparaturen soll der Gemeinderat über die Gesamtkosten und durchgeführten Maßnahmen informiert werden.
TC-Buckenhof Sportaktiv Antrag auf Erhöhung Zuschuss
Der TC Buckenhof, Abteilung „Sport Aktiv“ (ehemals Skiabteilung), hatte am 12.01.2026 beantragt, den jährlichen Vereinszuschuss von bisher 750,00 € zu erhöhen oder alternativ die Hallenmiete der Spardorfer Schulturnhalle in Höhe von 450,00 € zu übernehmen, da erhöhte Mitgliederbeiträge und der bisherige Zuschuss die Kosten nicht deckten.
Der Gemeinderat lehnte den Beschlussvorschlag ab. Zugleich regte er an, im Zuge der Überarbeitung der Vereinsförderrichtlinie in der nächsten Legislaturperiode einen entsprechenden Zuschuss in die Überlegungen einzubeziehen.
Vorstellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2024
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 wurde erstellt.
Das Ergebnis der Jahresrechnung der Gemeinde Buckenhof wurde dem Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung vorgelegt.
Es ergab sich folgendes Jahresrechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2024:
| Beschreibung | Alle Beträge in EUR |
| Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes | 8.710.394,63 |
| Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes | 1.433.893,09 |
| Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt | 1.077.592,12 |
| Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage/Verbuchung im Vermögenshaushalt als Einnahme | 163.560,64 |
| Tatsächlicher Stand der allgemeinen Rücklage (inkl. der aufgelösten Sonderrücklagen) zum 31.12.2024 In der allgemeinen Rücklage enthalten für Gebührenschwankungen Wasser und Abwasser (= Stand: 31.12.2024): - Wasserversorgung -332.931,25 EUR (Minusbetrag) - Abwasserbeseitigung -67.104,71 EUR (Minusbetrag) | 8.048.407,11 |
| Schuldenstand zum 31.12.2024 | 0 |
Die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 17.12.2025.
Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.
Feststellung der Jahresrechnung 2024 und Entlastung gem. Art. 102 Gemeindeordnung (GO)
Die Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Buckenhof war am 17.12.2025 vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft worden; dabei wurden keine Mängel festgestellt und eine ordnungsgemäße Buchführung bescheinigt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte vorgeschlagen, die Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung 2024 fest und erteilte gemäß Art. 102 GO die Entlastung. Zugleich genehmigte der Gemeinderat nachträglich die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO; eine Übersicht aller Einnahmen und Ausgaben mit Abweichungen ab ±10.000 € lag bei.
Die Jahresrechnung der Gemeinde Buckenhof für das Haushaltsjahr 2024 wurde zudem gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Die Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Buckenhof schließt wie folgt:
| Jahresrechnung 2024 Gemeinde Buckenhof | Alle Beträge in EUR |
| Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 2024 | 8.710.394,63 |
| Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2024 | 1.433.893,09 |
| Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt 2024 | 1.077.592,12 |
| Entnahme aus der allgemeinen Rücklage | 163.560,64 |
| Stand der allgemeinen Rücklage zum 01.01.2024 | 8.211.967,75 |
| Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2024 nach der Entnahme des oben genannten Betrages (163.560,64 EUR) Im Betrag in Höhe von 8.048.407,11 € der allgemeinen Rücklage sind enthalten für Gebührenschwankungen: - Wasserversorgung (Stand 31.12.2024): -332.931,25 EUR (somit ein Defizitbetrag in der Ausgleichsrücklage der vorläufig (bis zur nächsten Gebührenkalkulation) über die Allgemeine Rücklage getragen wird) - Abwasserbeseitigung (Stand 31.12.2024): -67.104,71 EUR (somit ein Defizitbetrag in der Ausgleichsrücklage der vorläufig (bis zur nächsten Gebührenkalkulation) über die Allgemeine Rücklage getragen wird) | 8.048.407,11 |
| Stand des Vermögens zum 01.01.2024 | 17.954.796,62 € |
| Stand des Vermögens (Restbuchwerte lt. Anlagennachweis) 31.12.2024 | 18.566.637,54 € |
| Stand der Schulden zum 01.01.2024 | 0 € |
| Stand der Schulden 31.12.2024 | 0 € |