Liebe Bürgerinnen und Bürger,
unser Wald ist ein Ort der Erholung – für Spaziergänger, Hundebesitzer und natürlich auch für Radfahrer.
Doch immer wieder gibt es Beschwerden darüber, dass einige Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind, ohne auf andere Rücksicht zu nehmen. Das sorgt nicht nur für Unmut, sondern auch für gefährliche Situationen.
Das Bayerische Waldgesetz (BayWaldG, Art. 13 Abs. 1) regelt die Nutzung von Waldwegen klar:
"Jeder darf den Wald betreten und sich dort erholen. Die Benutzung von Wegen mit Fahrzeugen, insbesondere Fahrrädern, muss jedoch so erfolgen, dass andere Erholungssuchende nicht gefährdet oder erheblich gestört werden."
Das bedeutet: Radfahren ist selbstverständlich erlaubt, aber mit der gebotenen Rücksichtnahme. Besonders auf gemeinsamen Wegen ist ein angepasstes Tempo wichtig. Spaziergänger – ob mit oder ohne Hund – können nicht immer sofort ausweichen, und erschrockene Hunde können unvorhersehbar reagieren.
Ein freundliches Klingeln, eine angepasste Geschwindigkeit und das Bewusstsein, dass der Wald für alle da ist, helfen, Konflikte zu vermeiden. Nur wenn wir gegenseitig aufeinander achten, bleibt unser Wald ein Ort der Entspannung und nicht des Ärgernisses.
Lassen Sie uns gemeinsam für mehr Rücksicht und Miteinander auf unseren Wegen sorgen!