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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Theres
Ausgabe 1/2023
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Grundsteuer

Einige Grundstückseigentümer haben zwischenzeitlich den, aufgrund der abgegebenen Grundsteuererklärung, neuen Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamtes erhalten.

Durch die neue Bemessung der Grundsteuer dürfte in fast allen Fällen der neue Messbetrag deutlich über den bisherigen Messbetrag liegen.

Dieser neue Messbetrag wird erst ab 2025 als Grundlage für die Grundsteuer herangezogen.

Die Gemeinden werden bis dahin das Grundsteueraufkommen nach altem und neuen Messbetrag vergleichen, bewerten und ggf. anpassen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist daher eine Aussage über die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer nicht möglich.