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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Theres
Ausgabe 1/2023
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Vereinsfeste und öffentliche Veranstaltungen rechtzeitig anmelden

Die Verwaltungsgemeinschaft Theres weist darauf hin, dass für die vorübergehende Gestattung nach dem Gaststättenrecht die Anträge mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde oder der VG Theres einzureichen sind. Dies ist erforderlich, da die zuständigen Behörden (Polizei, LRA-Lebensmittelbehörde usw.) rechtzeitig zu beteiligen sind.

Unbedingt zu beachten ist auch:

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will (Musik- und Tanzveranstaltungen, Open-Air-Veranstaltungen, DJ-Partys usw.), hat das der Verwaltungsgemeinschaft Theres unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen (Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz-LstVG).

Dieser Anzeige bedarf es immer, egal ob eine Dauerschankerlaubnis vorliegt oder ob eine gaststättenrechtliche Genehmigung benötigt wird.

Ansprechpartner bei der VG Theres sind Herr Freund oder Frau Schwarzer, Tel. 09521/9234-24 oder 35.

Weiter ist noch zu beachten, dass von der Gemeinde eine gesonderte Genehmigung (Erlaubnis) erteilt werden muss, wenn für eine Veranstaltung von Vergnügungen

a)

die erforderliche Anzeige nicht fristgerecht erstattet wird oder

b)

zu einer Veranstaltung, die außerhalb dafür bestimmter Anlagen stattfinden soll, mehr als 1000 Besucher zugleich zugelassen werden sollen.

Die Genehmigung nach Art. 19 LStVG setzt regelmäßig ein sog. Sicherheitsgespräch mit Polizei, Jugendamt, Verkehrsbehörde, Sanitäts-/Rettungsdienst, Feuerwehr sowie weitere Fachstellen (nach Bedarf) voraus. Hierbei sollen alle in Frage kommenden Belange zur Sprache kommen und soweit erforderlich, als Auflagen in den Erlaubnisbescheid aufgenommen werden.

Die entsprechenden Formulare finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Gemeinde bzw. können im Bürgerbüro in der VG Theres abgeholt werden.

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.