Ab dem 01.01.2024 können Kinder auf Antrag einen Personalausweis (Gültigkeit 6 Jahre) oder einen Reisepass (Gültigkeit 6 Jahre) erhalten.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig; ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich.