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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Theres
Ausgabe 1/2024
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Fällige Steuern und Gebühren für das 1. Kalendervierteljahr 2024

Für das 1. Quartal 2024 sind zum 15.02.2024 folgende Steuern und Gebühren fällig:

- Grundsteuer A + B

- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

- Müllgebühren (betrifft nur die Gemeinde Wonfurt)

Ebenso die Abrechnung der Verbrauchsgebühren (Wasser + Kanal) für 2023.

Soweit kein Bankeinzugsverfahren vereinbart ist, sind die fälligen Steuern und Gebühren auf eines der Gemeindekonten rechtzeitig zum Fälligkeitstermin einzuzahlen. Im Falle der Nichtzahlung unterliegen die fälligen Steuern und Gebühren der Zwangsbeitreibung. Bei Zahlungsverzug müssen Mahngebühren und lt. Abgabenordnung Säumniszuschläge berechnet werden.

Wir weisen bei dieser Gelegenheit auf das praktische und kostensparende Bankeinzugsverfahren hin. SEPA-Mandate können bei der VG Theres oder bei einer der Mitgliedsgemeinden abgegeben werden. Mustervordrucke können Sie bei Frau Seufert (Tel.: 09521/92 34-13) oder Frau Gaus (09521/92 34-14) in der VG Theres anfordern bzw. finden Sie auch auf den Internetseiten der VG (www.vgtheres.de) bzw. deren Mitgliedsgemeinden.