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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Theres
Ausgabe 1/2024
Gemeinde Gädheim (Bekanntmachungen)
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Jugendförderung im Gemeindebereich Gädheim für 2024

Im Jahr 2015 wurde die Jugendförderung neu festgelegt. Alle Vereine im Gemeindebereich, die Jugendarbeit betreiben, erhalten einen Zuschussbetrag in Höhe von 10,00 € pro aktiven Jugendlichen.

Für Jugendliche, die im gleichen Verein in verschiedenen Abteilungen aktiv sind, wird der Förderbetrag nur einmal ausbezahlt. Die Förderung erfolgt für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Stichtag für die namentliche Meldung ist jeweils der 01.01. eines jeden Jahres. Eventuelle Zu- und Abgänge innerhalb des Jahres werden nicht berücksichtigt. Die Förderung wird nur für Jugendliche bewilligt, die mit dem 1. Wohnsitz im Gemeindebereich gemeldet sind. Die Vereine werden gebeten, die Namensliste der Jugendlichen (Name, Wohnort, Geburtsdatum) und die Bankverbindung mit IBAN und BIC des Vereins bis spätestens 08. März 2024 bei der Gemeinde vorzulegen.

Bitte beachten: Nur vollständig eingegangene Anträge können bearbeitet werden.